Die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde hat die »Leitlinien für das Investor-Relations-Management börsennotierter Unternehmen« veröffentlicht.
May 16,2024
Zur Umsetzung des neuen Wertpapiergesetzes sowie der Stellungnahmen des Staatsrates zur weiteren Verbesserung der Qualität börsennotierter Unternehmen (Guo Fa [2020] Nr. 14) und zur weiteren Standardisierung des Managements von Investor Relations in börsennotierten Unternehmen hat die Chinesische Wertpapieraufsichtsbehörde (CSRC) die Leitlinien für das Management von Investor Relations in börsennotierten Unternehmen (im Folgenden als »Leitlinien« bezeichnet) erlassen, die ab dem 15. Mai 2022 in Kraft treten werden.
Die Leitlinien bestehen aus 32 Artikeln, darunter allgemeine Grundsätze, Inhalt und Methoden des Investor-Relations-Managements, Organisation und Umsetzung sowie ergänzende Bestimmungen, die hauptsächlich folgende Punkte umfassen:
Zunächst die Definition, den Anwendungsbereich und die Grundsätze des Investor-Relations-Managements weiter präzisieren. Das Investor-Relations-Management aus den Dimensionen Inhalt, Methoden und Zwecke definieren. Klarstellen, dass die Leitlinien für Aktiengesellschaften gelten, die gemäß dem Gesellschaftsgesetz gegründet und an Börsen in China notiert sind. Ausländische Unternehmen, die Aktien oder Depositary Receipts ausgeben und in China notiert sind, sollen sich auf diese Leitlinien beziehen. Vier grundlegende Prinzipien festlegen: Compliance, Gleichberechtigung, Proaktivität und Ehrlichkeit.
Zweitens sollen Inhalte und Methoden des Investor Relations-Managements weiter ausgebaut und bereichert werden, während bewährte Praktiken der letzten Jahre gefestigt werden. Dabei gilt es, sich den Entwicklungsströmungen der neuen Ära anzupassen – etwa dem Internet und neuen Medien – und neben traditionellen Kommunikationskanälen wie Telefon und Fax auch aufkommende Kanäle wie Websites, neue Medienplattformen und Investorenbildungseinrichtungen zu integrieren. Besondere Bestimmungen für die Durchführung von Anlegerbriefings sorgen dafür, deren Qualität und Effektivität zu steigern und sie als Brücke zwischen Unternehmen, die Wert vermitteln, und Anlegern, die Wert entdecken, zu nutzen. Die Hauptverantwortlichkeiten börsennotierter Unternehmen im Bereich Investor Relations sollen präzisiert werden. Entsprechend den Anforderungen des neuen Entwicklungsleitbilds soll die Offenlegung von Umwelt-, Sozial- und Governance-(ESG)-Informationen in den Kommunikationsinhalten verstärkt werden. Zudem sollen die Mechanismen für die Verwaltung und Nutzung der Archivbestände im Bereich Investor Relations bei börsennotierten Unternehmen klargestellt werden.
Drittens: Die Organisation und Durchführung des Investor Relations-Managements in börsennotierten Unternehmen weiter präzisieren und gleichzeitig die Kontrollmechanismen für börsennotierte Unternehmen stärken. Auf operativer Ebene sollen die Formulierung von Systemen, die Einrichtung von Abteilungen, verantwortliche Stellen, Personalzuweisungen sowie Schulungen im Bereich Investor Relations Management weiter klargestellt werden. Die Hauptverantwortlichkeiten der «Schlüsselminorität» in börsennotierten Unternehmen stärken – neben dem Sekretär des Vorstands und spezialisiertem Fachpersonal – auch Anforderungen an controlling Shareholder, tatsächliche Kontrolleure, Direktoren, Aufsichtsratsmitglieder und Führungskräfte festlegen und deren Verbote im Rahmen des Investor Relations-Managements klar definieren. Investoren dazu ermutigen, ihr Bewusstsein als Aktionäre zu stärken, ihre Rechte rechtmäßig wahrzunehmen und eine rationale und ausgereifte Anlagekultur zu entwickeln. Klarstellen, dass die CSRC und ihre entsandten Behörden das Investor Relations-Management börsennotierter Unternehmen gemäß den Gesetzen überwachen und steuern werden. Festhalten, dass Selbstregulierungsorganisationen wie Börsen und Vereinigungen börsennotierter Unternehmen selbstregulatorische Vorschriften zur eigenverantwortlichen Steuerung erarbeiten werden.
Während des Entstehungsprozesses der Leitlinien hat die CSRC öffentlich Meinungen aus der Gesellschaft eingeholt und durch Symposien sowie schriftliche Konsultationen Rückmeldungen von relevanten Parteien eingeholt. Die breite Öffentlichkeit unterstützt den Inhalt der Leitlinien, und die CSRC hat die von verschiedenen Seiten vorgeschlagenen Änderungs- und Verbesserungsvorschläge sorgfältig geprüft und angemessene Vorschläge aufgenommen.
Die Stärkung des Investorrelationsmanagements ist eine wichtige Maßnahme zur Verbesserung der Qualität börsennotierter Unternehmen und stellt zudem einen entscheidenden Aspekt des Anlegerschutzes dar. In den nächsten Schritten wird die CSRC börsennotierte Unternehmen anhalten, die in den Leitlinien vorgeschlagenen Maßnahmen in konkreten regulatorischen Arbeiten gewissenhaft umzusetzen, die effektive Kommunikation zwischen börsennotierten Unternehmen und Anlegern zu verstärken, die Verbesserung der Unternehmensführung zu fördern sowie die legitimen Rechte und Interessen der Anleger, insbesondere der Klein- und Mittelanleger, wirksam zu schützen.